Abgaswartung und Abgaskontrolle
Die Abgaswartungspflicht wurde in Schweiz per 01. Januar 2013 für bestimmte Fahrzeuge mit einem Selbstdiagnose-System abgeschafft. Über die Hälfte der Motorwagen sind heute mit einer On Board Diagnose-Funktion (OBD-System) ausgerüstet, das die Abgase überwacht und Fehler anzeigt. Nicht alle OBD-Systeme befreien die Fahrzeughalter von der periodischen Abgaswartung.
Unsere Angebote
Für Fahrzeuge, die nicht von der Erleichterung profitieren oder bei denen durch eine OBD-Fehleranzeige der vorgeschriebene Abgastest ansteht, bieten wir weiterhin die bewährte Abgaswartung an.
- Abgaswartung Benzin ab CHF 80.-
- Abgaswartung Diesel ab CHF 105.-
Vorschriften
Folgende Fahrzeugarten enthalten ein anerkanntes OBD-System, welches gemäss Art. 59a der Verkehrsverordnung (SR 741.11) von der Abgaswartung in der Garage befreit: admin.ch
- Leichte Motorwagen (z.B. Personen- und Lieferwagen) mit
- Schwere Motorwagen (z.B. Lastwagen und Busse), die mindestens die Abgasvorschriften Euro 4 erfüllen und nach dem 30. September 2006 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden.
Achtung: Neu muss der Halter das Fahrzeug innert Monatsfrist in die Werkstatt bringen, überprüfen und allenfalls instand stellen lassen, wenn die Warnlampe im Armaturenbrett aufgrund einer Fehlfunktion aufleuchtet.
Gilt die Erleichterung auch für mein Fahrzeug?
Die Exakte Beurteilung, ob ein Fahrzeug zukünftig von der Abgaswartungspflicht befreit ist, erfolgt anhand des Emissionscodes, welcher im Fahrzeugausweis im Feld 72 dargestellt wird. Bei Fahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen sind dies die Codes:
Leichter Motorwagen mit Benzin- oder Gasmotor, in Feld 33 ein Gewicht von höchstens 3,5 Tonnen und in Feld 72 einen der folgenden Emissionscodes eingetragen hat: B03, B04, B5a, B5b, B6a, B6b, B6c, A04, A05, A07
Leichter Motorwagen mit Dieselmotor, in Feld 33 ein Gewicht von höchstens 3.5 Tonnen und im Feld 72 einen der folgenden Emissionscodes eingetragen hat: B04, B5a, B5b, B6a, B6b, B6c, A04, A05, A07